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Rechercheergebnisse

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Welche Schutzmaßnahmen müssen im OP getroffen werden, wenn viel und über längere Zeit durchleuchtet wird?

Auch hier gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die sich in technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen darstellen; Vergleiche § 15 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 Röntgenverordnung (RöV). Neben den baulichen Voraussetzungen (Röntgenraum) sind die technischen Schutzvorkehrungen des Durchleuchtungsgerätes zwingend und vorrangig anzuwenden. Bei Durchleuchtungen zur Durchführungen ...

Stand: 08.03.2017

Dialog: 28667

Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

mit einer Erläuterung ihrer Bedeutung und der Bewertung der damit verbundenen möglichen Gefährdungen und gesundheitlichen Folgen,5.die sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung,6.die Voraussetzungen, unter denen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben, und deren Zweck,7.die ordnungsgemäße Handhabung der Arbeitsmittel und sichere Arbeitsverfahren zur Minimierung ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Fragen zum Strahlenschutz in einem Biotech-Unternehmen

. Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze sind in der Regel die Voraussetzungen von § 5 StrlSchV erfüllt und somit ist keine Genehmigung erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzenaktivität oder die spezifische Freigrenzenaktivität nach Anlage IV Tabelle 1 Spalte 2 und 3 der StrlSchV überschreiten, unterliegt der Umgang der Überwachung nach StrlSchG und StrlSchV. Hierbei ist beim Umgang ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 7832

Gelten erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle die erforderlichen Strahlenschutzkenntnisse (Fachkunde) als erworben?

Kurzantwort:1.      Ja, die explizite Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz muss vorliegen.2.      Ja, die Kenntnisbescheinigung muss vor dem Beginn der Sachkundezeit vorliegen.Zu 1.:   Im § 145 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die berechtigten Personen aufgeführt, die ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen anwenden dürfen sowie diejenigen, die die technisch ...

Stand: 04.11.2020

Dialog: 43320

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