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Gilt die Biostoffverordnung auch für Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen?

Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...

Stand: 12.02.2019

Dialog: 26155

Wird die Pflege in einem "normalen" Seniorenheim in Schutzstufe 1 oder in Schutzstufe 2 eingeordnet?

In der Regel wird die Pflege von Heimbewohnern der Schutzstufe 2 eingeordnet (s. Nr. 3.4.1, Abs. 3 TRBA 250). Zu den Tätigkeiten, die diese Einstufung begründen, gehören z. B. Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Ausscheidungen, Blut, Sekreten, Exkreten kommen kann (Nr. 3.4.2, Abs. 2), wie z.B. bei:Verbinden von Wunden,Wechseln von Windeln,Umgang mit benutzter Wäsche, die mit Körperflüssigkeit ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 44139

Muss jeder Betrieb ein Biostoffverzeichnis führen?

Vertretungen zugänglich sein."In § 7 Absatz 4 ist noch nachzulesen:"Auf die Dokumentation der Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 5 sowie auf das Verzeichnis nach Absatz 2 kann verzichtet werden, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden." ...

Stand: 30.08.2023

Dialog: 43817

Muss ein Veterinärmediziner (Tierarzt) "sichere Instrumente" einsetzen, wie es z. B. von Humanmedizinern verlangt wird?

Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 42431

Ist es zulässig, bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen (z.B. Arztpraxen) die Betriebsanweisungen als Sammelanweisung zu erstellen?

Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne ...

Stand: 07.04.2020

Dialog: 43119

Ist der Umgang mit einem Patienten, der an einem Erreger der Risikogruppe 3 erkrankt ist (wie z.B. TBC), eine Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 BioStoffV?

im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.Nicht gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn mindestens eine Voraussetzung nach Satz 1 nicht vorliegt. Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten nach Absatz 7 Nummer 2 gegeben."In § 5 ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hat ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 42546