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Von welcher Institution wurden die Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR ) erstellt, und müssen diese zwingend angewandt werden?

Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR) sind vergleichbar mit Technischen Regeln zum Sprengstoffgesetz. Sie sind seinerzeit vom Bundesminister für Arbeit im "Bundesarbeitsblatt" bekannt gemacht worden. In den SprengLR sind die Anforderungen der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 2. SprengVO und deren Anlage konkretisiert.Sie sind insofern Regelungen i. S. des § 24 Sprengstoffgesetz ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 19842

Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

sind auch die einzulagernden Netto-Explosivmassen – NEM - und verschiedene Mengenschwellen zu betrachten. Nähere Bestimmungen sind u.a. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 2. SprengV - und den jeweiligen Sprengstofflager-Richtlinien – SprengLR - (Z.B. SprengLR 410 „Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen“, SprengLR 220 „Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Welche rechtlichen Voraussetzung/Nachweise müssen Unternehmen und Mitarbeiter erfüllen, um eine Raumschießanlage zu reinigen?

Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Schießständen beurteilen können. Zu einem Lehrgang zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzung nach § 34 Absatz 1 der 1. SprengV durch die Vorlage ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 28288

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137