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Wird für den Transport von Wechselbatterien eine besondere Qualifikation nach Gefahrguttransportrecht benötigt?

Für den Transport von Batterien mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028 gibt es im ADR die Sondervorschrift 598 (Kapitel 3.3). Gefahrgutvorschriften können Sie unter www.tes.bam.de einsehen.Batterien mit dieser Sondervorschrift unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn folgende Punkte eingehalten werden:"a) Neue Batterien, wenn: - sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert ...

Stand: 19.03.2024

Dialog: 12675

Fällt der Transport eines 5.000 Liter Stahltanks (leer, ungereinigt) in einem Seecontainer mit Auffangwanne für die Bevorratung mit Diesel unter die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR?

Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20955

Wo ist die Kennzeichnung von Ladestationen für Flurförderzeuge regelt?

" herangezogen werden. Dort ist folgendes zur Kennzeichnung nachzulesen:"KennzeichnungBatterieladeanlagen sind mit dem Warnzeichen „Warnung vor Gefahren durch Batterie“ und dem Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ zu versehen (vgl. Abbildung 4)." Hinweis:Auf den Punkt 4.5 der VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 13.08.2018

Dialog: 42349