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Darf das Etikett eines Zurrgutes nur den LC Wert (zulässige Zugkraft) enthalten?

(Länge des Gurtes mit Festende) oder LGL (Länge des Gurtes mit Loseende); Normale Handkraft 2 (SHF) = die Kraft, mit der an dem Spannhebel die zulässige Zurrkraft erreicht wird; Normale Spannkraft 2 (STF) = die Vorspannkraft, die nach Loslassen des Griffes der Ratsche im Gurt verbleibt; Werkstoff des Gurtbandes; Name und Adresse des Herstellers; Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers; Nummer und Teil ...

Stand: 22.07.2016

Dialog: 27095

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. Eine schriftliche Beauftragung wird nicht explizit gefordert, jedoch dürfte es in der Praxis schwer umsetzbar sein, eine ausdrückliche Beauftragung nachzuweisen. Das oftmals praktizierte Verfahren, mit Nennung des Namens im Intranet ohne weitere Beauftragung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Wie wird bzgl. der Prüfung von Zurrgurten die Sachkunde nachgewiesen und wie wird diese Prüfung üblicherweise dokumentiert?

wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten: - Datum der Prüfung - Art der Prüfung - Prüfgrundlagen - Was wurde im einzelnen geprüft - Ergebnis der Prüfung - Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb - Name Prüfungen können auch in Form einer Prüfplakette oder in elektronischen Systemen dokumentiert ...

Stand: 05.09.2019

Dialog: 11953

Gibt es für den Transport von akkubetriebenen Lüftern (UN3481) in Dienstfahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung?

5.4.1.1.1 Buschstabe h) gilt folgendes:"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:...den Namen und die Anschrift des Empfängers (der Empfänger). Wenn gefährliche Güter für die Lieferung an mehrere Empfänger befördert werden, die am Anfang der Beförderung nicht festgestellt werden können, darf mit Zustimmung ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42571