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Seeschifffahrt, Container, Hafen, Laschen, Ladungssicherung, Besatzung, Kollisionen

Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder Flag ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 2667

Muss nach aktueller Rechtslage die Qualifizierung eines Mitarbeiters zur Bedienung eines Elektro-Hochhubwagens durch eine theoretische oder praktische Prüfung dokumentiert werden?

„Fahrer von Flurförderzeugen im Fokus - Erforderliche Qualifikation und Beauftragung in TRBS 1116 neu geregelt" von Herrn Dr.-Ing. Hans-Peter Kany, Leiter des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), Mannheim entnommen werden. Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"[...]Allgemein muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 43979

Gilt die Freistellung der höchstens 60 Liter des Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR nur, wenn die beförderte Menge für das Fahrzeug verwendet wird?

werden (z. B. nicht mehr als 1000 Liter Heizöl oder Diesel).""Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a, c und f1-2 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:– ausreichende Ladungssicherung,– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 43133

Wie müssen in einer Formaldehydlösung getränkte Patientenproben, die nicht dem ADR unterliegen, für den öffentlichen Straßenverkehr verpackt sein?

versendet werden („P 650 light“):• Verpackungsaufdruck: „FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE“ und „EXEMPT HUMAN SPECIMEN“ beziehungsweise „FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE“ und „EXEMPT ANIMAL SPECIMEN“.• Dreifache Verpackung bestehend aus: einem oder mehreren wasserdichten Primärgefäßen, einer wasserdichten Sekundärverpackung, einer ausreichend festen Außenverpackung (mindestens eine Oberfläche muss ...

Stand: 06.05.2021

Dialog: 42787

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