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Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576

Fragen zur Nutzung einer Radialbohrmaschine als Sägewerkzeug.

Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...

Stand: 13.03.2020

Dialog: 19660

Kann eine Konformitätserklärung für eine Maschine, die von einer Stahlkonstruktion umgeben ist, neben den üblich angegebenen harmonisierten Normen auch die Norm EN 1090 und EN 10204 enthalten?

Sie können jede Norm verwenden und auf der Konformitätserklärung aufführen, die Sie für wichtig und zutreffend erachten. Konformitätsvermutung entfalten aber nur die harmonisierten Normen. ...

Stand: 22.08.2021

Dialog: 43570

Kann man für eine Gesamtanlage eine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung erstellen, obwohl die Risikobeurteilung ergeben hat, dass sie keine CE-Kennzeichnung tragen darf?

, dass die Einzelmaschinen keine „Gesamtheit von Maschinen“ i. S. der MRL sind. Die so in Verbindung stehenden Maschinen können somit als Einzelmaschinen betrachtet werden.Die im Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung (Schnittstellenbetrachtung zwischen den einzelnen Maschinen) auftretenden Gefährdungen müssen als gering betrachtet worden sein. Die ggf. auftretenden Gefährdungen können durch einfache technische ...

Stand: 28.06.2014

Dialog: 21438

Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen und Umki ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328

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