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Sind Sägeblätter "auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder "Werkzeuge", die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind?

sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht ...

Stand: 17.07.2020

Dialog: 43221

Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

durch das Anbringen des Fassgreifers die Funktion des Staplers geändert oder erweitert wird. Der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie versucht in § 41 auswechselbare Ausrüstung zu definieren. Demnach muss sie unterschieden werden von Werkzeugen, wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Beispiele ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Fallen Stanzwerkzeuge, an denen Elektromotoren, pneumatisch betätigte Schieber, Messer u.ä. montiert sind, im Sinne einer unvollständigen Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird ausgeführt, dass Werkzeuge im diesem Sinne Schneidwerkzeuge sind wie z.B. Bohrer und Sägeblätter. Die Stanzwerkzeuge gehören demnach nicht zu den Werkzeugen. Stanzwerkzeuge erweitern die Funktion der Maschine und werden vom Bedienpersonal der Maschine angebracht. Sie erfüllen somit die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen. Dies gilt ...

Stand: 06.05.2013

Dialog: 18465

Unter welche Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie fällt ein Werkzeug, welches zum Spannen eines Werkstückes vorgesehen ist, wenn es mit Anschlagmitteln (Ösen) zum Heben versehen wird?

an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist“Ein Werkzeug ist nicht in der RL 2006/42/EG definiert. Im § 41 des Leifadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG heißt es u. a.:„Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion ...

Stand: 22.10.2019

Dialog: 42872