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Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

sichergestellt sein, dass der Besucher keinerlei Gefährdungen ausgesetzt ist. Hier sind also ggf. besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Weiterhin muss die Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter auf dem Stand gewährleistet werden – insbesondere die des Bedienungspersonals. Dies ist bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Die Überlegungen beziehen sich alle ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Welche Erklärung muss die ausführende Firma bei der Modernisierung eines Schaltschrankes abgeben? Sie kann ja nur bescheinigen, was sie dort eingebaut hat, die vorhandene alte Elektrik bleibt weiterhin bestehen.

, dass die Maschine von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob die Maschine (Arbeitsmittel) die Anforderungen, die an die Beschaffenheit gestellt werden, entsprechen (siehe § 5 BetrSichV).In jedem Fall ist nach dem Umbau eine Prüfung ...

Stand: 02.01.2024

Dialog: 30882

Ist es nach der Maschinen-Richtlinie zulässig, dass handgeführte Maschinen bewusst oder unbewusst laufend abgelegt werden können?

Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitnehmerschutz nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Hierbei ist § 8 BetrSichV zu berücksichtigen:"§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen(...)(4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können oder müssen sich die Beschäftigten ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43793

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

Dokumentation, für die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts zur Verfügung zu stellen.Zusätzlich muss der Betreiber im Rahmen seiner Pflichten (Gefährdungsbeurteilung) das Arbeitsmittel (das u. U. in Komponenten auch überwachungsbedürftige Anlage sein kann) durch eine geeignete zur Prüfung befähigte Person vor Inbetriebnahme und später regelmäßig wiederkehrend prüfen lassen. Er hat hierzu die Prüfanlässe ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383

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