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Wie ist zu verfahren, wenn bei der Prüfung eines kraftbetriebenen Tores unterschiedliche Auffassungen zu bestehenden Mängeln vertreten werden?

Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...

Stand: 30.12.2023

Dialog: 16117

Müssen Zapfsäulen von LNG-Tankanlagen (Flüssigerdgas) einen Rammschutz haben und muss der farblich gekennzeichnet sein?

vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...

Stand: 16.02.2021

Dialog: 43339

In welchen zeitlichen Abständen müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft werden?

Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore"  gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...

Stand: 14.03.2022

Dialog: 13135

Ist bei nicht umfangreichen Arbeiten in einem Kabelschacht mit einer Tiefe von ca. 2 m das Tragen von PSAgA bzw. eines Rettungsgeschirrs sowie das Aufstellen eines Rettungsgerätes (Dreibein) verpflichtend?

ist bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen.Beträgt die mögliche Absturzhöhe mehr als 2 m müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern (vgl. hierzu ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen [...]" Beschreibung des Stand der Technik als konkretisierende Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung). Ein Ausschluss von "nicht umfangreichen Arbeiten" kennt diese ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43134

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