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Darf in einer befahrbaren, ex-ausgelegten sowie abgesaugten Lackierkabine ein F90 Gefahrstoffschrank zur Lagerung von Lacken, Lösemittel etc. aufgestellt und betrieben werden?

Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen ...

Stand: 16.02.2025

Dialog: 44073

Ist beim Spritzlackieren von Wasserlacken (Lösemittelanteil 2,5 %) in einer mit Absaugung versehenen Lackierkabine in jedem Fall eine Atemschutz- oder Staubschutzmaske notwendig?

Im Anwendungsbereich des Kapitels 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" der DGUV Regel 100-500/BGR 500 wird zunächst daraufhingewiesen, dass "auch wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe (Wasserlacke) organische Lösemittel enthalten können und damit leicht entzündlich oder entzündlich sein. Sie können auch gesundheitsschädliche Stoffe enthalten."Weiter wird unter Ziffer 3.16.2 ausgeführt:"Könn ...

Stand: 27.08.2018

Dialog: 8231

Gibt es Vorschriften, ab welcher Firmengröße oder ab welchem Umfang der Lackierarbeiten eine Absaugung bzw. Lackierkabine eingerichtet werden muss?

Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon a ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 42816

Muss eine Brandabschnittstrennung zwischen zwei nebeneinander liegenden Räumen vorhanden sein, die zum Spritzlackieren und Trocken dienen?

Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für Lackierbereiche / Lackierkabinen mit Hinweisen zu den erforderlichen Brandabschnitten erhalten Sie u. a. in der DGUV Information 209-046 (bisher: BGI 740) "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (http://publikationen.dguv.de/). Dort heißt es unter dem Punkt Brandschutz: In Lackierräumen und gesonderten Bereichen, in denen ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13628