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Wird ein Gerät ohne jegliche Antriebe, jedoch mit beweglichen Achsen, die mit menschlicher Kraft frei verschoben werden können, auch als Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingestuft?

Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ein ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 43953

Wie ist die Einschätzung "grundsätzlich risikolos" eines Produktes zu bewerten, die der Hersteller als Warnhinweis geben kann?

Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 18446

Fallen Stanzwerkzeuge, an denen Elektromotoren, pneumatisch betätigte Schieber, Messer u.ä. montiert sind, im Sinne einer unvollständigen Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen Leitfade ...

Stand: 06.05.2013

Dialog: 18465

Handelt es sich bei dem Anbaugerät (hydraulische Baumschere) oder beim Bagger selbst um eine unvollständige Maschine gem. Artikel 13 Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)?

Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...

Stand: 22.05.2025

Dialog: 42698

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