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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstelle ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

Das grundsätzliche Befahrkonzept eines Dampfkessels muss bereits bei der konstruktiven Auslegung des Kessels berücksichtigt werden und muss in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben sein. Das Befahrkonzept berücksichtigt insbesondere die Anzahl, Größe und Anordnung von Einstiegsöffnungen, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten etc. und ist bereits für die Prüfung vor Inbetriebn ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung. Instan ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" hat der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186