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Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

. Sonntagsarbeit für Jugendliche gilt nach den jeweiligen Absätzen 2 Nr. 1 der §§ 16 und 17 JArbSchG für „Krankenanstalten sowie Alten-, Pflege- und Kinderheime".Krankenanstalten sind alle öffentlichen und privaten Anstalten, in denen Kranke versorgt werden, die ständiger ärztlicher Aufsicht oder fachkundiger Pflege bedürfen.Unter einem „Pflegeheim“ sind alle öffentlichen oder privaten Heime zu verstehen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Dürfen Jugendliche (Praktikanten) im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren (Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Rehe etc.) eingesetzt werden?

Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13066

Untersuchungsumfang bei der Erstuntersuchung Jugendlicher

Wir gehen hier davon aus, dass mit der Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung die vorgeschriebene Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- gemeint ist. Inhalt und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sind in § 37 JArbSchG geregelt. Allerdings sind die Vorgaben nur sehr allgemein gehalten. Die Untersuchung selbst erfolgt ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 2222

Hat ein Jugendlicher, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz?

Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6633