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Kann ein Bereichsleiter, dem vom Geschäftsführer Unternehmerpflichten übertragen wurden, diese zum Teil weiter auf Abteilungsleiter übertragen?

können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17048

Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

, hier i.d.R. der Unfallkassen der Länder. Auf die DGUV Information 205-008 (bisher: GUV-I 8554) "Sicherheit im Feuerwehrhaus" und die DGUV Information 205-010 (bisher: GUV-I 8651) "Sicherheit im Feuerwehrdienst" weisen wir hin. Welche Verantwortlichkeiten die Leiter der Feuerwehren tragen, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Feuerwehrdienstvorschriften und der übertragenen ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408

Wie sind die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte in dem Betrieb eines Zulieferers entsendet? Was ist bezüglich Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

. In jedem Fall haben Sie als Arbeitgeber die Kontrollverantwortung; es könnte sich im Einzelfall empfehlen, Regelungen zur besseren Wahrnehmung der Verantwortung wie z. B. Betretungsrechte schon in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten. Arbeitsschutzvorschriften ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 12990

Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

sein müssen.Geschieht dies nicht, müsste der Arbeitgeber (bzw. hier der COO), im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, trotz Pflichtenübertragung den Vorarbeiter bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Arbeitsschutzpflichten entsprechend beaufsichtigen. Dies ist jedoch bei der von Ihnen genannten Betriebsgröße kaum denkbar und widerspricht somit § 3 Abs. 2 ArbSchG.Auf die Informationen der Unfallkasse Hessen ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820