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Kann bei einem Personaldienstleister, bei dem die sicherheitstechnische Betreuung für interne wie externe Beschäftigte abgedeckt ist, die arbeitsmedizinische Betreuung für die externen Beschäftigten vom Kundenunternehmen übernommen werden?

Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Zeitarbeitnehmer kann nicht vertraglich auf den Entleiher übertragen werden.Der Verleiher (Personaldienstleister) hat die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die internen als auch für die verliehenen ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 42409

Wer ist im Falle von Arbeitnehmerüberlassung für die arbeitsmedizinische Vorsorge verantwortlich und zuständig – der Personaldienstleister oder der Entleiher?

In der DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" ist im Kapitel 2 hierzu nachzulesen:"Was für den Einsatz von Zeitarbeit gilt:Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht- oder Angebotsvorsorge) und/oder Eignungsbeurteilung notwendig ist, dann legen Sie in der Arbeitsschutzvereinbarung fest,• welc ...

Stand: 16.06.2025

Dialog: 42493

Muss die Sicherheitsfachkraft eines Unternehmens auch die Arbeitsplätze der Auszubildenden in der Berufsschule beurteilen?

Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 4515

Pflicht zur Vorlage des Tätigkeitsbericht eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 1415