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Ist eine Beschilderung der Fluchtwege mit blauen Schildern zulässig oder müssen sie zwingend grün sein?

Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...

Stand: 28.02.2025

Dialog: 44088

Ist die Kennzeichnung eines Notausgangs mit dem Schild Notausgang oder Fluchtweg in Schriftform noch zulässig?

Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ...

Stand: 10.07.2025

Dialog: 44040

Gibt es eine Mindestgröße für die Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen?

Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 16597

Nach welchen Kriterien hat die Fluchtwegbeschilderung zu erfolgen?

eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich wird (Punkt 9 der ASR A2.3), dann spricht das auch für eine Notwendigkeit von Rettungswegkennzeichen im Großraumbüro. Mindestens für Bürogroßräume, bei denen auf Flure als notwendige Rettungswege verzichtet wird, wird eine Kennzeichnung der Ausgänge des Bürogroßraums erforderlich.Frage: Müssen bei zu großer Sichtentfernung zur Fluchtwegbeschilderung weitere Schilder, insbesondere ...

Stand: 21.08.2023

Dialog: 18608

Ist die Annahme korrekt, dass theoretisch jede Bürotür mit einer Kennzeichnung zu versehen ist?

Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 44074