Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Muss ein Kindergarten über einen separaten Pausenraum für die Beschäftigten verfügen?

wird folgendes ausgeführt:"[...] (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: [...] - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Das bedeutet, dass in einem Kindergarten den Erzieherinnen ...

Stand: 04.06.2024

Dialog: 8675

Muss in einem Ladenlokal (Einzelhandel für Bekleidung) mit zwei Mitarbeitern ein separater Pausenraum zur Verfügung stehen ?

zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein:...- Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Ein Pausenraum für zwei Mitarbeiter ist jedoch in der betrieblichen Wirklichkeit vielfach nur schwer umzusetzen. Daher sieht die Arbeitsstättenverordnung auch die Schaffung ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 6643

Ist in einer Apotheke, in der mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ein Pausenraum auch dann erforderlich, wenn keine zehn Mitarbeiter beschäftigt sind?

belastende Körperhaltung mit eingeschränktem Bewegungsraum, z. B. Steharbeit, - schwere körperliche Arbeit, - stark schmutzende Tätigkeit, - Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben." Auf den Sicheren Seiten Pharmazie der BGW unter dem Punkt Arbeitsplatz finden sich folgende ...

Stand: 04.06.2018

Dialog: 24229

Ist in einer Betriebsstätte ein Pausenraum einzurichten bzw. vorzuhalten, wenn die Arbeitnehmer dort mit einer Arbeitszeit von maximal 6,0 h pro Tag beschäftigt sind?

), - Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, - andauernde, einseitig belastende Körperhaltung mit eingeschränktem Bewegungsraum, z. B. Steharbeit, - schwere körperliche Arbeit, - stark schmutzende Tätigkeit, - Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30410