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Welcher Abstand zur Absturzkante muss bei Arbeitsplätzen auf einer Lagerbühne mit einer Höhe von mehr als einem Meter eingehalten werden?

Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...

Stand: 08.06.2021

Dialog: 21903

Welchen Abstand muss ein Wartungsweg von der Dachkante eines Flachdaches haben, wenn eine Brüstung (Attika) mit einer Höhe von 0,5 m und eine Tiefe von 0,6 m vorhanden ist?

der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist."Eine Brüstung (Attika) mit einer Höhe von 0,5 m gilt nicht als Sicherung gegen Absturz.In Bezug auf den erforderlichen Abstand wird unter Punkt 5.4 der ASR A2.1 ausgeführt: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 25344

Muss ich in einer LKW-Werkstatt eine Grubenabdeckung haben für den Fall, wenn mal kein Fahrzeug über der Grube steht?

lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 18.08.2017

Dialog: 30048

Ist es möglich, eine Absturzkante durch Anpflanzungen oder aufgestellte Pflanzentröge zu sichern?

außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 44114