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Wie eben muss bzw. wie schräg darf der Boden eines Dauerarbeitsplatzes sein?

Anforderungen an Fußböden findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Unter Ziffer 1.5 Abs. 2 wird aufgeführt, dass Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen dürfen. Des Weiteren müssen sie gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.Konkretisiert werden die Anforderungender ArbStättV in den T ...

Stand: 29.07.2024

Dialog: 6708

In einem chemischen/biologischen Labor soll ein Boden erneuert werden. Welche Anforderungen gelten für Böden (Rutschfestigkeitsklassen etc.)?

" und die Informationen der BG RCI weisen wir ergänzend hin. ...

Stand: 04.05.2023

Dialog: 43317

Ist ein Gefälle im Bürofußboden gemäß der Arbeitsstättenverordnung zulässig?

Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 42959

Wie oft müssen Fußböden im Bereich von Teeküchen gereinigt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog. Nassreinigung ...

Stand: 22.09.2016

Dialog: 15245

Gibt es gesetzliche Bestimmungen, wie die Rutschhemmung der Fußböden in benachbarten Räumen gestaltet werden muss?

Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...

Stand: 16.01.2025

Dialog: 42515