Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer?

Der Umfang der Verantwortung für die Ladungssicherung hängt von der Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Übernahmebestätigung mit der Aussage, dass die Ladung ordnungsgemäß verladen wurde (mit Unterschrift des Fahrzeugführers) ist nicht geeignet, den Verlader von seiner öffentlich-rechtlichen Verantwortung freizustellen. Der Verlader muss das Verladen des Ladegutes zumindest st ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 2582

Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt –GGVSEB-) verbindlich und regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.Eine direkte Freistellung von den genannten Vorschriften gibt es nicht.Alle, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind und Verantwortung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671

Müssen in Dienstfahrzeugen Kopfstützen im Fond nachgerüstet werden?

Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" bestimm ...

Stand: 17.03.2019

Dialog: 11496

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom  26. März 1998). Mit ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445