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Fällt eine CO2 Druckgasflasche/-kapsel, die schon unter die Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Druckgeräte samt Pi Kennzeichnung fällt, zusätzlich auch unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU samt CE-Kennzeichnung?

auch so konstruieren, herstellen und kennzeichnen, dass das Produkt den Anforderungen beider Richtlinien entspricht.Eine Doppelkennzeichnung steht nicht im Widerspruch zu Artikel 19 Absatz 4 der RL 2014/68/EU, da das Produkt bis zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht vom Geltungsbereich der RL 2014/68/EU ausgenommen war. Wenn das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich im Rahmen ...

Stand: 27.02.2020

Dialog: 43061

Darf ein PI-gekennzeichnetes Gasflaschenbündel für Wasserstoff als Zwischenspeicher (ortsfester Einsatz) in einer Füllanlage (Wasserstofftankstelle) verwendet werden?

von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,b) ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84 ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 42784

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

, wenn die Anlage Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,ortsbewegliche Druckgeräte ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429

Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

auch die "Eigenherstellung" von Druckgeräten erfasst. Im Artikel 2 Absatz 18 findet sich eine erweiterte Definition des Herstellerbegriffs: „jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet;“. Eine analoge ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581