Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie ist die Arbeitsplatzbeleuchtung zu gestalten, dass epileptische Anfälle ausgeschlossen werden können?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 10.01.2018

Dialog: 6133

Muss auch für die Verwaltung/Büro ein Hautschutzplan erstellt werden und muss hier Hautschutzcreme zu Verfügung gestellt werden?

und unterstützen lassen (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 c Arbeitssicherheitsgesetz).Im Allgemeinen ist im Verwaltungs-/Bürobereich nicht von einer Hautgefährdung auszugehen, so dass Hautschutzpläne dort nicht vorgeschrieben sind, es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung kommt zu einem anderen Ergebnis. Als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge können aber Hautschutzpläne auch im Verwaltungs-/Bürobereich auf freiwilliger Basis ...

Stand: 08.08.2023

Dialog: 6586

Müssen sichere Abwurfbehälter für Spritzen vom Betrieb oder vom beauftragten Arzt gestellt werden?

kann auch sein, dass zum Schutz der Beschäftigten vor Verletzungsgefahren durch gebrauchte Spritzen etc. grundsätzlich auf "sichere Instrumente" zurückgegriffen werden muss. Diese bieten jedoch auch keine 100-%-ige Sicherheit. Wie wir aus praktischen Erfahrungen wissen, muss auch bei "sicheren Instrumenten" davon ausgegangen werden, dass sie sich unter Druck wieder lösen können oder vom Benutzer erst gar nicht richtig ...

Stand: 18.03.2018

Dialog: 18158

Gibt es eine stufentherapeutische Vorgehensweise bei Flußsäureverätzung? Wer sollte diese Maßnahmen wo durchführen?

+, R26/27/28 „Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.“) und “Ätzend” (C, R35 „Verursacht schwere Verätzungen.“), Lösungen zwischen 1 und 7 % als “Giftig” (T, R 23/24/25 „Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.“), zwischen 0,1 und 1 % immer noch als “Gesundheitsschädlich” (Xn, R20/21/22 „Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung ...

Stand: 06.09.2017

Dialog: 1391