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Müssen Büros oder auch die Schränke, in der sich der Verbandkasten bzw. die Verbandtasche befindet, noch extra gekennzeichnet sein?

- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räumesind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.(2) Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ entnommen werden."Hinweis:Auf die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 31.10.2018

Dialog: 42497

Gibt es Maximalwerte für die Entfernung von Erste-Hilfe-Einrichtungen, wie z.B. Verbandkästen, Notduschen, und dem Arbeitsplatz?

:.... Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 s zu erreichen sein. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. .... ...

Stand: 28.05.2024

Dialog: 25710

Dürfen in einem Desinfektionsraum Medikamente und Verbandsmaterial gelagert werden?

für die einwandfreie Lagerung von Medikamenten und Medizinprodukten, die Räume in einwandfreiem hygienischen Zustand zu halten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4). Nach § 16 Abs. 1 sind Arzneimittel und Medizinprodukte so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird. Diese Forderungen können in einem Raum, in dem Tätigkeiten der Schutzstufe 2 oder ggf. 3 nach BioStoffV durchgeführt werden, nicht erfüllt ...

Stand: 04.04.2014

Dialog: 20821

Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu dem Aushang von Informationen zu Alarmplänen oder Erste-Hilfe sind sehr uneinheitlich und auch in ihrer Verbindlichkeit zu unterscheiden.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter § 4 Abs. 4 ArbStättV, dass der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen hat, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073

Muss der Arbeitgeber Abdeckmaterial, wie z. B. Pflaster, zur Verfügung stellen, wenn vor dem Betreten der Rein- oder Produktionsräume ein Abdecken kleiner Verletzungen gefordert ist?

wird, wo sie im Notfall benötigt werden. Dies kann bedeuten dass Antidote an mehreren Stellen vorgehalten werden müssen.Weitere Mittel zur Ersten HilfeNeben dem Erste-Hilfe-Material können aufgrund der Entscheidung des Betriebsarztes weitere Mittel zur Ersten Hilfe notwendig sein. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z.B. im Hinblick auf das Einwirken von Gefahrstoffen, können auf die Entscheidung des Betriebsarztes hin ...

Stand: 19.12.2023

Dialog: 43853