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Rechercheergebnisse

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Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten."Dieser Text legt nahe, daß keine Einzelperson über das erforderliche Fachwissen verfügt, um allein alle Arbeitsschutzprobleme in einem großen Betrieb bearbeiten zu können.Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist damit nicht ausschließlich Sache von Fachkräften für Arbeitssicherheit.Das Fachwissen der Personen ...

Stand: 17.01.2025

Dialog: 24854

Was ist bei der Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durch Rettungsassistenten zu beachten?

Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse In ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 5511

Welche Unterstützungspflichten habe ich als Vorgesetzter bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Psyche?

erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand zu halten.(3) Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse, z. B. über das einschlägige Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 42911

Darf das Umlegen von zwei Hebeln an einem Schaltschrank in einem elektrischen Betriebsraum zum Starten eines Notstromaggregats ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeits ...

Stand: 19.01.2015

Dialog: 18117