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Rechercheergebnisse

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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Muss in einzelnen Betriebsstätten eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung vorliegen, damit man sie im Falle einer Überprüfung nachweisen kann?

werden. Sie sollen die für ihren Teilbetrieb erkannten Gefährdungen und die erforderlichen Maßnahmen, die dokumentiert werden, nachlesen und nachhalten können. Insofern macht es keinen Sinn, eine Dokumentation nur an einer Stelle vorzuhalten, zu der die verantwortlichen Personen keinen regelmäßigen Zugriff haben. Für die Überwachungsbehörde dagegen ist die zentrale Vorhaltung in aller Regel kein Problem. Die Behörde ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18393

Einsatz von Schutzbrillen im Gesundheitsdienst

Die Benutzung der von Ihnen genannten Schutzbrille ist nicht zulässig. Schutzbrillen unterliegen, wie jede Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in Europa der EU-Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der 8. GPSGV bzw. der neuen PSA- Verordnung. Schutzbrillen gegen Flüssigkeiten sind überwiegend in PSA- Kategorie II eingestuft und mit einer CE- Kennzeichnung zu versehen.Die zentrale ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 28047

Können Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Bereich Psyche einer Filiale auf andere übertragen werden oder geht das mit psychischen Belastungen nicht?

können jedoch ausschließlich in der jeweiligen Filiale, ggf. mit zentraler Unterstützung erfolgen.Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in einer oder mehreren Filialen kann als „Muster“ erstellt werden. Damit vereinfacht das Unternehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen Filialen. Eine unmittelbare Übernahme der Gefährdungsbeurteilung („1:1“) erfüllt jedoch die gesetzliche ...

Stand: 07.11.2019

Dialog: 42916