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Wer ist für die Bereitstellung der Erst-Helfer in einem Betrieb mit vielen Leiharbeitnehmern zuständig?

Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 6641

Wie werden Leiharbeiter bei der Berechnung der Einsatzzeit von Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt berücksichtigt

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG, § 11 Abs. 6) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers (auch: „Zeitarbeitnehmers“) beim Entleiher den für den Betrieb des Arbeitgebers (Entleihers) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, wozu auch die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zählen (nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII). Di ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 3110

Hat ein SiGeKo nur eine beratenden Funktion oder ist er haftbar, wenn Nachlässigkeient im SiGe Plan zu Gefährdungen im Projekt führen?

Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 42683

Mit welchen Konsequenzen muss ein Unternehmen rechnen, das falsche Angaben bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt macht?

eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff  "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 7486