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Ist es zwingend erforderlich, die letzte Prüfung an einem Tankcontainer über eine Prägung auf dem Typenschild kenntlich zu machen?

Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen Verfahre ...

Stand: 06.12.2018

Dialog: 42526

Ist der Transport von CO2-Feuerlöschern nach ADR-Vorschriften durchzuführen?

Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind, wenn:– si ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 10778

Handelt es sich bei dem Lieferverkehr zwischen Werk und einem Zulieferer um Gefahrguttransport, für den die Handwerkerregelung gilt?

zu einer anderen innerhalb eines Unternehmens, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Freigestellt sind jedoch Beförderungen zum direkten Verbrauch wie z. B. – Farbe im Fahrzeug eines Malers, – Sauerstoff- oder Acetylenflaschen im Fahrzeug eines Schweißers, – Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern im Fahrzeug eines städtischen Arbeiters oder in einem Schienenkraftwagen, – Kraftstoff für die Befüllung ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 13497

Gilt die Freistellung der höchstens 60 Liter des Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR nur, wenn die beförderte Menge für das Fahrzeug verwendet wird?

, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Die Angabe „450 Liter je Verpackung“ in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ist eine Angabe der tatsächlich eingefüllten Menge unabhängig vom Fassungsraum der Verpackung (siehe auch Erläuterung zur Gesamtmenge in Absatz 1.1.3.6.3). Allerdings dürfen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgelegten höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit nicht überschritten ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 43133