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Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

gerecht zu werden, muss er bereits in der Plannungsphase Unterlagen beim Bauherrn anfordern, um eine mögliche Gefahrstoffbelastung der Bausubstanz erkennen zu können - beispielweise Asbest, PAK etc. Bei unzureichenden Unterlagen und Informationen sind ggf. Probennahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Sollten Gefahrstoffe vorhanden sein, wie im genannten Beispiel, sind die Arbeitgeber darüber ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294

Wie muss der Arbeitgeber Hinweise zu eventuellen Unfallgefahren behandeln, wenn diese mündlich und schriftlich mitgeteilt wurden?

Beschäftigte sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet den Arbeitgeber über Arbeitsschutzmängel zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG: 1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festge ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 4388

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

Grundsätzlich ist es gemäß § 7 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) Aufgabe des Arbeitgebers,  bei der Übertragung von Aufgaben an die Beschäftigten je nach Art der Tätigkeiten zu gewährleisten, dass die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Nä ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753

Kann der Entwurf des VDMA "Anlagen für Trockeneisstrahlen" als Planungsgrundlage für die Einführung im Betrieb herangezogen werden?

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Tech ...

Stand: 09.01.2015

Dialog: 18605