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Unterliegen die Ladestationen von Funkmeldeempfängern der freiwilligen Feuerwehr der DGUV Vorschrift 3 und müssen dementsprechend geprüft werden?

Ja, die Ladestationen unterliegen der DGUV Vorschrift 3 und sind entsprechend zu prüfen.Da es sich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr um Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII handelt, gilt die DGUV Vorschrift 1. In § 1 Absatz 1 ist nachzulesen, dass Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte gelten. Somit gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für die ehrenamtlichen ...

Stand: 25.09.2018

Dialog: 42464

Ist es zulässig, während der Arbeit Musik über Kopfhörer zu hören? Gibt es Vorschriften dazu?

Bei gleichzeitigem Verkehr von Fahrzeugen, z.B. Gabelstaplern im Betrieb, läßt sich eine Regelung ableiten. Nach § 16 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung (insbesondere von Warnungen) optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen ...

Stand: 15.10.2023

Dialog: 4784

Fallen Gabelstapler unter den Anwendungsbereich der DGUV Info 200-005?

Ja, diese fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005. Siehe hierzu die Begriffsbestimmungen unter II. Nummer 14 für Fahrzeuge:"Fahrzeuge sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt werden oder gezogen werden.Landfahrzeuge sind z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängerfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugerät ...

Stand: 15.07.2021

Dialog: 43274

Darf man eine an einem Gabelstapler befestigte Arbeitsbühne in angehobenem Zustand bewegen, wenn sie mit Personen besetzt ist?

Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen erg ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 4816

Ist der unter § 18 FPersV genannte Begriff der Haupttätigkeit auf den momentanen Transport der Güter ausgelegt oder auf die allgemeine Beschäftigung?

Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte  Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer.  Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...

Stand: 14.06.2012

Dialog: 12136