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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ergeb ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Wo dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft ...

Stand: 31.12.2024

Dialog: 1103

Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung der Airbagmodule vorbereitet?

!) zum Zwecke der Vernichtung auslöst, reicht eine Fachkundeunterweisung aus.Für alle weiteren Arbeiten an /mit den Airbagmodulen (z.B. Zünden nicht original eingebauter Airbagmodule ausserhalb des verschlossenen Fahrzeuginnenraumes oder Ausbau von Airbagmodulen, die eigentlich hätten auslösen müssen, es aber nicht getan haben) ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (§ 7 SprengG, für die Firma ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12185

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

außerhalb eines genehmigten Lagers aufbewahrt werden. Für die Beurteilung der genehmigungsfreien Höchstlagermenge („kleine-Mengen-Regelung“) sind ausnahmslos die festgelegte Lagergruppe sowie der vorgesehene Aufbewahrungsort des aufzubewahrenden Stoffes oder Gegenstandes ausschlaggebend. Eine „spezifische Verpackung“ des aufzubewahrenden Stoffes oder Gegenstandes findet bei der Beurteilung ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396