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Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

durch– Trommeln,– Treibscheiben,– Spille,– Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden,2. Ketten durch– Kettensterne,– Kettennüsse,– Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke bewegt werden.Andere Einrichtungen sind z. B. Krane, Erdbaumaschinen, Hebebühnen, Flurförderzeuge, Regalbedienungsgeräte, Fahrzeuge. Geräte ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117

Auf unserem Standort soll ein fest installiertes Enteisungsgerüst für LKW aufgestellt werden. Gibt eine Vorschrift die Länge vom Gerüst vor?

mit Absturzsicherungen vorhanden sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 1 m beträgt. Geeignete Einrichtungen sind z.B. Arbeitsbühnen, Gerüste, Podeste; Absturzsicherungen sind z.B. Geländer. Bei Arbeitsbühnen, von denen aus beidseitig Instandhaltungsarbeiten, z.B. bei der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, durchgeführt werden, muss die Sicherung gegen Absturz auch gewährleistet sein, wenn sich auf einer Seite kein ...

Stand: 23.02.2015

Dialog: 23181

Gibt es Gefahrgut-Transporte, bei denen das Mitführen von mehr als einem Unterlegkeil gefordert wird?

Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden."Gleichlautende Forderungen werden in § 30 "Unterlegkeile" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannt.Hinweis:Das ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 6756

Darf eine zu sichernde Ladung mit einer Höhe über 2 m ohne Absturzsicherung betreten werden?

werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 3964