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Kraftomnibusse, die im innerstaatlichen Linienverkehr (Linienlänge über 50 km) fahren, müssen mit einem EG-Kontrollgerät gem. Anh. 1 bzw. 1B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgestattet sein. Es sind keine weiteren Linienpläne bzw. Arbeitspläne notwendig, da über die Kontrollgerätaufzeichnung alle Tätigkeiten belegt werden. Hinweis: Der Artikel 1 ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13180
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte F ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3140
Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3143
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der VO-EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon gelten ...
Stand: 17.02.2012
Dialog: 15590
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell nicht vom Anwe ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrp ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Bei den Ausnahmen nach Art. 13 der Verordnung EG 561/2006 handelt es sich um eine abschließende Aufzählung von Beförderungen mit Fahrzeugen. Der Bereich der Fernwärme fehlt in dieser abschließenden Aufzählung, so dass diese Fahrzeuge sowohl von der Verordnung EG 561/2006 als auch von der Fahrpersonalverordnung erfasst werden. Bei dem Einsatz der entsprechenden Fahrzeuge sollte geprüft werden, ob d ...
Stand: 15.10.2011
Dialog: 3688
Als Fahrer geben Sie das Symbol des Landes, ggf. zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerka ...
Stand: 15.10.2011
Dialog: 3131
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14684
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
Die VO (EWG) 3820/85 gilt grundsätzlich für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Erläuterungen zu den Zweckbestimmungen der einzelnen Karten (Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte) bietet das Kraftfahrtbundesamt an. Einzig die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Le ...
Stand: 15.11.2010
Dialog: 4182
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes b ...
Stand: 04.10.2010
Dialog: 6558
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die dem Gütertransport dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. D.h., es muss zumindest ein analoges Kontrollgerät eingebaut werden. Eine Nachrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät für Fahrzeuge, die vor dem 01.05.20 ...
Stand: 20.08.2010
Dialog: 5106
Sofern bekannt ist, dass nach Nutzung eines digitalen Kontrollgerätes am Folgetag ein analoges Kontrollgerät genutzt wird, sollte bei Schichtende ein Tagesausdruck aus dem Gerät erfolgen, auf dem dann handschriftlich die Ruhezeit bis 24:00 Uhr zu vermerken ist. Wird danach, nach Nutzung eines analogen Kontrollgerätes, erstmalig wieder ein digitales Kontrollgerät bedient, ist die Nachfrage nach ein ...
Stand: 20.08.2010
Dialog: 11730
Eine Korrektur der Daten im Massenspeicher des Kontrollgerätes ist nicht möglich. Da Ihre Fahrerkarte jedoch nicht im Kontrollgerät gesteckt war und daher keine Aufzeichnungen auf der Karte erfolgt sind, hätten Sie nach Stecken der Fahrerkarte einen manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte mit Ruhezeit vornehmen müssen. Maßgeblich für Sie sind die Daten auf der Fahrerkarte. Sollte es dennoch zu eine ...
Stand: 10.08.2010
Dialog: 11662
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Außnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der VO EG 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g VO EG 561/2006).Bezug ...
Stand: 28.07.2010
Dialog: 11570
Der mitgenommene Fahrer muß seine Fahrerkarte stecken.Die Begründung ergibt sich aus der Leitlinie Nr.2 der EU zur Verordnung (EG) Nr.561/2006.Demnach sollten die von einem Fahrer aufgewandten Zeiten, um zu einem Ort zu gelangen oder von einem Ort zurückzukehren, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den G ...
Stand: 08.07.2010
Dialog: 11414
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, Anhang I B, sind lediglich zu Beginn und zum Ende der Arbeitstages die Angaben zum Ort im Kontrollgerät zu registrieren. ...
Stand: 17.06.2010
Dialog: 11262
Gemäß Artikel 3 Buchstabe a der VO (EG) 561/2006 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 der VO (EWG) 3821/85 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden, von den Vorschriften der vorgenannten Verordnungen ausgenommen. Gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastp ...
Stand: 02.05.2010
Dialog: 10918
Für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug nach Güterkraftverkehrsgesetz im Werksverkehr eingesetzt wird. Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind einzuhalten. Wenn der Firmentransporter wie angegeben eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 t haben sollte, ist dieser entsprechend Fahrpersonalverordnung mit einem Kontrollgerät auszurüsten ...
Stand: 28.04.2010
Dialog: 10884