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Gibt es generelle Vorschriften für die maximale Tragedauer von Schutzhandschuhen im Chemikalienbereich?

KomNet Dialog 11524

Stand: 22.12.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Gibt es eine generelle Verordnung oder Vorschrift in der beschrieben ist, dass Schutzhandschuhe die im Chemikalienbereich eingesetzt werden, nur eine Schicht oder acht Stunden benutzt und dann gewechselt werden müssen?

Antwort:

Für die hautresorbtiven Stoffe wurde die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt- Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" entwickelt. Dort wird die Hautgefährdung in geringe, mittlere und hohe Gefährdung eingeteilt. Nach Abschnitt 5.5.2 "Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen" gilt für Chemikalienschutzhandschuhe u. a. Folgendes:

" (1) Folgende Informationen müssen zur Auswahl geeigneter Chemikalienschutzhandschuhe vorliegen und sind bei der Auswahl von Schutzhandschuhen immer zu berücksichtigen:

1.Verwendete oder freigesetzte Gefahrstoffe (Stoff oder Gemisch) und ihre Einstufung,

2. die vorgesehene Tätigkeit,

3. Art, Ausmaß und Dauer des Hautkontakts bzw. der hautgefährdenden Tätigkeit,

4. weitere gleichzeitig oder direkt anschließend verwendete Stoffe oder Gemische,

5. Anforderungen an die mechanische Festigkeit und thermische Anforderungen an den Chemikalienschutzhandschuh,

6. ergonomische Anforderungen (Größe, Passform sowie Anforderungen an die Länge des Handschuhs (Stulpen)),

7. Anforderungen an Tastsinn und Griffigkeit,

8. bekannte Kontaktallergien der Beschäftigten gegen das Handschuhmaterial (z. B. Latex) oder Handschuh-Inhaltsstoffe (z. B. Vulkanisationsbeschleuniger, Alterungsschutzmittel)."

(2) Folgende Informationen zur Auswahl eines geeigneten Chemikalienschutzhandschuhs sind im Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthalten:

1. die vorgesehene Verwendung nach Abschnitt 1.2 sowie

2. in Abschnitt 8.2 Angaben zu

a) Handschuhmaterial,

b) Materialstärke und

c) die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit des Handschuhmaterials.

Neben diesen den Chemikalienschutzhandschuh charakterisierenden Informationen kann in Abschnitt 8.2 des SDB auch zusätzlich ein spezifischer, für die Verwendung nach Abschnitt 1.2 des SDB geeigneter Chemikalienschutzhandschuh genannt sein.

(3) Bei der Auswahl des geeigneten Chemikalienschutzhandschuhs ist wie folgt vorzugehen, siehe hierzu auch Anhang 6:

1. Entspricht die vorgesehene Tätigkeit mit dem Gefahrstoff der Verwendung nach Abschnitt 1.2 des SDB und wird in Abschnitt 8.2 des SDB ein spezifischer Chemikalienschutzhandschuh genannt, so kann der Arbeitgeber diesen einsetzen.

(...)

6. Bei der Auswahl der Chemikalienschutzhandschuhe ist zu berücksichtigen, dass die Durchbruchszeit des Handschuhmaterials gemäß DIN EN 16523-1:2018-12 bei 23 °C bestimmt wird. Diese Temperatur weicht von der Temperatur im Handschuhinneren (33 °C) während des Tragens ab. Das kann zur Folge haben, dass die tatsächliche Durchbruchszeit für einen Gefahrstoff nicht der durch den Chemikalienschutzhandschuhhersteller für 23 °C angegebenen Durchbruchszeit entspricht und damit unterhalb der maximalen Tragedauer liegt. Im Einzelfall kann sich die für 23 °C angegebene Durchbruchszeit unter Praxisbedingungen bis auf ein Drittel reduzieren. Die Chemikalienschutzhandschuhhersteller können hierzu nähere Angaben machen.

(...)

5.5.3 Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen und anderen flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen

(1) Bei der Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen und anderen flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist Folgendes zu beachten:

1. Gefahrstoffe dürfen nicht in das Handschuhinnere gelangen. Die Benutzung von Schutzhandschuhen darf nur mit sauberen und trockenen Händen erfolgen. Die Wirkung und die Aufnahme von Gefahrstoffen wird im Handschuhinnern (Okklusion) verstärkt.

2. Beim Ausziehen von Schutzhandschuhen ist darauf zu achten, dass die Außenseite nicht mit der ungeschützten Haut berührt wird, damit anhaftende Gefahrstoffe nicht auf die Haut gelangen. Eine entsprechende Anleitung hierzu enthält die DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe".

3. Die maximale Tragedauer des Chemikalienschutzhandschuhs darf nicht überschritten werden. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt seiner Benutzung, an dem die Chemikalien auf den Chemikalienschutzhandschuh einzuwirken beginnen.

4. Chemikalienschutzhandschuhe sind regelmäßig, spätestens jedoch arbeitstäglich zu wechseln. Hierbei ist die maximale Tragedauer zu berücksichtigen."

Chemikalienschutzhandschuhe werden in sechs Durchdringungsklassen (Schutzindex) eingeteilt. Die höchste Klasse "6" bedeutet, dass der Handschuh bei einem Kontakt mit Chemikalien von > 480 Minuten nicht mehr verwendet werden darf.

Wird festgestellt, dass nur gelegentlich Kontakt mit Chemikalien besteht, z.B. durch Spritzer, erhöht sich die Tragedauer.

Weiterführende Informationen und Hinweise erhalten Sie in der DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe".