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Müssen PKW-Anhänger zur Ladungssicherung zugelassene Zurrpunkte haben?

KomNet Dialog 8848

Stand: 06.12.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Be- und Entladen, Ladungssicherung

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Frage:

Mir hat ein PKW-Anhänger Verkäufer gesagt, dass ein PKW-Anhänger keine zugelassen Zurrpunkte haben muss und man zur Ladungssicherung mit den Zurrgurten in den Aufbau bzw. Träger gehen kann/darf. Ist so etwas zulässig ? Ich bin der Meinung, dass für eine richtige Ladungssicherung auch zugelassene Zurrpunkte da sein müssen oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung bis zu einem max. Gewicht.

Antwort:

Die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" stellt in § 2 Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge klar, dass auch deren Anhängerfahrzeuge unter den Geltungsbereich fallen.

In Verbindung mit § 22 Abs. 1 müssen neuere Fahrzeuge (ab 1993) mit Zurrpunkten zur Ladungssicherung ausgerüstet sein.
Ohne diese ist eine ordnungsgemäße Ladungssicherung mit Zurrgurten sowieso nicht möglich. Jeder Zurrpunkt kann mit der geprüften / zugelassenen Zugkraft belastet werden.

Zurrgurte dürfen an dafür vorgesehenen Anschlagpunkten angebracht werden. Anforderungen an Zurrpunkte sind in der DIN EN 12640 festgelegt.

In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist unter dem Punkt 5.6 folgendes nachzulesen:

"Anhänger mit Pritschenaufbau und einer zGM bis einschließlich 3,5 t

Die Festigkeit der Aufbauten dieser leichten Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ist normativ nicht geregelt. Damit ist auch deren Belastbarkeit bei der Ladungssicherung nicht festgelegt. Auch hier ist der Stand der Technik zu beachten.

Zurrpunkte
Die Festigkeit jedes Zurrpunktes bei Anhängern mit Pritschenaufbau und einer zGM bis zu 3,5 t ist durch die DIN 75410-1 auf mindestens 400 daN festgelegt."
 

Hinweis:
Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.