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Sind Anfahrschütze aus Polyethylen, die mit einem Klettverschluss direkt am Regal befestigt werden, zulässig?

KomNet Dialog 10282

Stand: 15.04.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

Nach der DGUV Regel 108-007 müssen Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, an ihren Eckbereichen und an Durchfahrten durch einen Anfahrschutz, der nicht mit dem Regal verbundenen ist, versehenen werden. Es gibt Anfahrschütze aus Polyethylen, die mit einem Klettverschluss direkt mit dem Regal verbunden werden. Ist die Verwendung zulässig?

Antwort:

In den FAQs des Sachgebiets "Lagereinrichtungen und -geräten" der DGUV wird die Frage, unter der Nummer 13, wie folgt beantwortet:


"Nein. An Eckbereichen und Durchfahrten ist die Verwendung eines direkt mit dem Regal verbundenen Anfahrschutzes nicht zulässig.


Hiervon zu unterscheiden sind Stützenschutzeinrichtungen innerhalb der Regalgasse, die sich als gute präventive Maßnahme zur Verringerung von Stützenbeschädigungen bewährt haben. Im Gegensatz zum Anfahrschutz in den Eck- und Durchfahrtsbereichen eines Regals können diese auch direkt mit den Stützen verbunden sein. Allerdings hat diese Art der Stützenschutzeinrichtung den Nachteil, dass eventuelle Schäden an den Stützen unter Umständen nicht ohne Demontage der Stützenschutzeinrichtungen erkannt werden."