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KomNet-Wissensdatenbank

Verbleibt nach dem Abschalten einer Beschleunigeranlage eine Reststrahlung im Raum?

KomNet Dialog 731

Stand: 15.06.2016

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Übliche medizinische Beschleuniger arbeiten mit Energien im Bereich von bis zu etwa 15 MeV. Verbleibt nach dem Abschalten einer solchen Anlage im Raum eine Reststrahlung?

Antwort:

Nein. Strahlung im Raum ist nur während der Einschaltphase vorhanden.


Bei Anlagen über 10MeV werden möglicherweise Komponenten im Gerät leicht aktiviert. Diese Aktivierungen spielen aber nur bei der Demontage eines solchen Gerätes eine Rolle. Weiterhin können bei Energien oberhalb von 10 MeV Luftmoleküle aktiviert werden, weshalb die Tätigkeit von Schwangeren im Bestrahlungsraum untersagt ist. Die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" führt hierzu unter Nr. 4.4.3 aus: "Eine Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden in Bestrahlungsräumen von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen ist - mit Photoenergien oberhalb der Aktivierungsschwelle des Kernphotoeffektes für Luft (10 MeV Bremsstrahlung) aufgrund von § 43 StrlSchV nicht vorzusehen."