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KomNet-Wissensdatenbank

Wer ist in Schulen der Strahlenschutzverantwortliche?

KomNet Dialog 718

Stand: 18.09.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Wer ist in Schulen in der Funktion des Strahlenschutzverantwortlichen?

Antwort:

Strahlenschutzverantwortliche im Sinne des § 69 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind die der Schulform entsprechenden Schulträger (z. B. Kommune oder auch private Träger). Da es sich dabei üblicherweise nicht um natürliche Personen handelt, wird die Rolle der/des Strahlenschutzverantwortlichen von einer vertretungsberechtigten Person wahrgenommen (z. B. Bürgermeister/in oder Geschäftsführer/in). In den meisten Fällen sind dann die/der jeweilige Schulleiter/in als Strahlenschutzbevollmächtigte/r mit der Wahrnehmung der Aufgaben durch die/den Strahlenschutzverantwortlichen beauftragt.