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Wie kann Ultraviolettstrahlung gemessen werden? Welche Vorschriften bestehen bezüglich gesundheitlicher Risiken?
KomNet Dialog 6795
Stand: 11.01.2022
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)
Frage:
Wir produzieren handelsübliche Leuchtstofflampen (LLP) z.B. für Büros und haben ein Problem mit einer Reklamation: Aufgrund der Ultraviolettstrahlung aus einer unserer LLP soll es zu einer Hauterkrankung eines Anwenders gekommen sein. Unsere Fragen: - Wie und mit welchem Messgerät kann man solche Strahlungen nachweisen oder besser noch messen? - Welche Werte dürfen laut Gesetz nicht überschritten werden?
Antwort:
Expositionsgrenzwerte für optische Strahlung, also auch für UV-Strahlung, ergeben sich aus der Richtlinie 2006/25/EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung)". Die Richtlinie wurde durch eine auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gestützte, Rechtsverordnung umgesetzt, der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV). Konkretisiert werden die Anforderungen der OStrV in den TROS Inkohärente Optische Strahlung (TROS IOS).
Von einer Messung der UV-Strahlung durch einen Laien ist abzuraten: Die Messung ist komplex und erfordert eine spezielle technische Ausstattung. Daher sollten Sie eine Expertise durch spezialisierte Gutachter oder Institutionen wie z. B die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BGETEM) oder das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zu Rate ziehen.