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KomNet-Wissensdatenbank

Können RFID-Signale, die in unmittelbarer Nähe einer werdenden Mutter betrieben werden, auf diese schädlich wirken?

KomNet Dialog 6785

Stand: 19.10.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

In unserer Bibliothek wird das Verbuchungssystem auf RFID (Radio Frequency Identification) umgestellt. Die dafür notwendigen Antennen sitzen direkt unter dem Schreibtisch vor dem Bauch der Angestellten und funken ihre Signale ca. 50 cm in alle Richtungen. Kann das in der Schwangerschaft schädlich sein? Ich bin noch im ersten Drittel der Schwangerschaft.

Antwort:

Ein RFID-System besteht aus einem Transponder, der am oder im Gegenstand angebracht ist und einem Lesegerät (Reader), an dem eine Antenne angeschlossen ist. In der Regel erzeugt und sendet nur das Lesegerät hochfrequente elektromagnetische Wellen. Die RFID-Systeme werden dabei im selben Frequenzbereich wie Mobiltelefone betrieben.

Die maximale Sende- und Strahlungsleistung sind durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt (wenige Meter im Umkreis).


Die Wirkung der elektromagnetischen Wellen auf den Körper ist bekannt. Diese elektromagnetische Strahlung wird im Gewebe absorbiert, was zum Erwärmen des Gewebes führt. Die im Körper durch die elektromagnetischen Felder ausgelöste Temperaturerhöhung (thermischer Effekt) kann sowohl zu lokalen Erwärmungen, als auch zur Erhöhung der Körpertemperatur führen. Dieser Effekt ist stark frequenzabhängig.


Für die thermische Wirkung sind insbesondere die Eindringtiefe in den Körper und die Absorption der Energie durch den Körper von Bedeutung. Dieser Wärmeeffekt ist messbar und wird als Spezifische-Absorptions-Rate (SAR) bezeichnet und in Watt pro Kilogramm Körpergewicht [W/kg] angegeben. Das Bundesministerium für Strahlenschutz schreibt dazu in Bezug auf die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung:


"Um gesundheitliche Wirkungen (...) auszuschließen, soll die Spezifische Absorptionsrate (...) nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen."


Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik ist bei Einhaltung dessen und unter Beachtung der Herstellerempfehlungen bei einem gewissenhaften Umgang von keinen gesundheitlichen Gefährdungen auszugehen.


Ob am Arbeitsplatz diese Vorgaben berücksichtigt sind, muss mithilfe des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft geklärt werden.


Hinweis:

Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. (§ 14 Abs.3 MuSchG i.V.m. § 10 MuSchG))