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Gehen von einer oberirdischen 110 KV Leitung Gefährdungen/Belastungen für Beschäftigte in einem darunter befindlichen Betrieb aus?

KomNet Dialog 3513

Stand: 04.11.2021

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder

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Frage:

Für ein Unternehmen der metallverarbeiten Industrie wird ein Erweiterungsstandort geplant, über den eine 110 KV-Leitung führt. Gehen von dieser Leitung Gefährdungen für die zukünftigen Mitarbeiter aus? Eine Blitzschutzanlage sollte zusätzliche Sicherheit gewähren können oder liege ich falsch ?

Antwort:

Bei Anlagen die der Energieversorgung dienen, mit Hochspannungsleitungen oder Transformatoren, treten sog. Niederfrequenzfelder auf. Die Frequenz der Wechselfelder beträgt in Deutschland üblicherweise 50 Hertz. Hochspannungsleitungen mit Feldstärken von 380, 220 oder 110 Kilovolt werden oft als Frei- oder Überlandleitung geführt. Die höchsten Feldstärken treten unter Freileitungen am Boden an der Stelle auf, wo die Leitung am stärksten durchhängt. Häuser und Bäume verursachen einen sog. Feldschatten. Dadurch ist ein Mensch im Inneren eines Gebäudes gegen elektrische Felder von Freileitungen relativ gut abgeschirmt. Magnetische Felder halten Bäume und Gebäude jedoch kaum ab.

Während bei Hochfrequenzfeldern die thermischen Effekte im Körper entscheidend sind, ist im Niederfrequenzbereich die Reizwirkung die hauptsächliche Auswirkung. Allerdings wurden diese Fragen von zahlreichen Experten diskutiert. Derzeit sind keine gesundheitsschädlichen Aspekte solcher Leitungen bei Beachtung der entsprechenden Grenzwerte und Mindestabstände nachweisbar. Detaillierte Informationen finden sich u. a. auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).


Eine Blitzschutzanlage ist für viele Gebäude unterschiedlicher Nutzung vorgesehen und auch sinnvoll. Konkrete Vorgaben finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen. Ein Schutz hinsichtlich der elektromagnetischen Felder erscheint uns als nicht wahrscheinlich.


Den Schutz vor Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder regelt in Deutschland die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Sie gibt vor, dass Arbeitgeber*innen mögliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder ermitteln sowie bewerten und falls nötig, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen. Konkretisiert werden die Vorgaben der EMFV durch die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF). Sie sind in drei Teile gegliedert: statische und niederfrequente elektromagnetische Felder (TREMF NF), hochfrequente elektromagnetische Felder (TREMF HF) sowie durch Magnetresonanzverfahren (TREMF MR). Die Technischen Regeln liegen allerdings bislang nur als Entwurf vor und können von der Homepage der BAuA bezogen werden ( https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TREMF/TREMF.html ).