Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Was muss ich beim Explosionsschutz beachten, wenn Filterstäube aus der Papierabsaugung der Staubexplosionsklasse 1 zugeordnet werden? Muß ein Ex-Schutzdokument erstellt werden?

KomNet Dialog 43942

Stand: 07.05.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

Favorit

Frage:

Wir haben Papierstaub aus unserer Zerkleinerungs- bzw. Absauganlage bei der BAM untersuchen lassen. Nachdem wir als Ergebnis die Staubexplosionsklasse 1 haben, muss ich ein EX-Schutzdokument erstellen? Was muss muss ich noch machen?

Antwort:

Wenn Ihr Papierstaub aufgrund der Untersuchungsergebnisse der BAM in die Staubexplosionsklasse 1 (St1) eingestuft wurde, ist das Erstellen eines EX-Schutzdokuments tatsächlich ein wichtiger nächster Schritt. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  1. Erstellung eines EX-Schutzdokuments: Dieses Dokument sollte alle relevanten Informationen über potenzielle Explosionsgefahren enthalten, die von dem Papierstaub ausgehen können. Es muss außerdem die Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren, die getroffen werden, um diese Gefahren zu minimieren. Das Dokument dient auch dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften nachzuweisen.
  2. Explosionsschutzmaßnahmen: Gemäß der Staubexplosionsklasse 1, die einen maximalen Druckanstieg bis 200 bar·m·s -1 angibt, müssen Maßnahmen zur Explosionsdruckentlastung und/oder Explosionsunterdrückung vorgesehen werden. Diese technischen Schutzmaßnahmen sind so auszulegen, dass sie den spezifischen Anforderungen der ermittelten Explosionsklasse gerecht werden.
  3. Überprüfung und Anpassung der Betriebsanlagen: Es ist notwendig, alle relevanten Betriebsanlagen und Prozesse zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie entsprechend den Anforderungen der Staubexplosionsklasse sicher betrieben werden können. Dies kann Anpassungen oder Ergänzungen der bestehenden Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machen.
  4. Schulung der Beschäftigten: Alle betroffenen Beschäftigten sollten über die spezifischen Gefahren, die von dem Papierstaub ausgehen können, und die korrekten Sicherheitsverfahren im Umgang damit geschult werden.
  5. Regelmäßige Überprüfung und Wartung: Sicherstellen, dass alle Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um ihre Wirksamkeit zu garantieren.


Es empfiehlt sich, bei der Umsetzung dieser Maßnahmen eng mit Sicherheitsexperten zusammenzuarbeiten und die Vorgaben der lokalen Gesetzgebung und der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke (z. B. die BIA-Reporte und GESTIS-STAUB-EX-Datenbank) genau zu beachten.