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Ist das Schweißen verzinkter Metalle zulässig?

KomNet Dialog 12486

Stand: 20.07.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Rauche und Motoremissionen

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Frage:

Als Betriebsarzt wurde mir von einem Schweißer berichtet, dass er gelegentlich auch feuerverzinkte Blechteile schweißen muss. Gesundheitliche Probleme (Metalldampffieber) sind aufgrund günstiger Lüftungssituation nicht aufgetreten. Ist ein Überschweißen zinkhaltiger Beschichtungen zulässig?

Antwort:

Das Schweißen von verzinkten Metallen führt zu nicht unerheblichen Schadstoffkonzentrationen im Schweißrauch. Bei der Bearbeitung verzinkter Stähle enthalten die Rauche hohe Anteile von Zinkoxid, die aus der Beschichtung durch Verdampfen und Oxidation entstehen.


Bei Verfahren der Schweißtechnik, bei denen mit hohen Schadstoffkonzentrationen und/oder mit kritischen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz gerechnet werden muss, ist der Einsatz von Absaugeinrichtungen zum direkten örtlichen Erfassen der entstehenden Schadstoffe die wirksamste Schutzmaßnahme.


"Immer wenn die notwendige Lüftung, zum Beispiel die Absaugung, nicht ausreichend wirksam oder im Einzelfall nicht möglich ist, muss persönlicher Atemschutz benutzt werden. Das gilt auch für Arbeiten mit offener Flamme an verzinkten, verbleiten oder mit Farben beschichteten Werkstücken und Nichteisenmetallen, vor allem aber in engen Räumen."

"Gegen Schweißrauche bei sonst ausreichender Atemluft werden Partikel filternde Masken eingesetzt. ... Sind unter diesen Bedingungen zusätzlich nitrose Gase zu erwarten, sind auch Gasfilter gegen nitrose Gase erforderlich.

Für toxische Rauche sind Kombinationsfilter auszuwählen." (DGUV Information 209-011 "Gasschweißen"; Kapitel 6.2).


Schutzmaßnahmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Gefahrstoffrecht ausgewählt werden. Die lüftungstechnischen Maßnahmen bzw. Absaugungen sind in Abhängigkeit des ermittelten Gefahrenpotenzials nach der o. g. berufsgenossenschaftlichen Informationen und der DGUV Information 209-077 "Schweißrauche –- geeignete Lüftungsmaßnahmen" festzulegen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.