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Ist es bei dem Betrieb einer Röntgenanlage erforderlich, einen sog. `Medizinphysiker` zu bestellen?

KomNet Dialog 5520

Stand: 19.03.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Ist es bei dem Betrieb einer Röntgenanlage erforderlich, einen sog. `Medizinphysiker` zu bestellen? Oder handelt es sich dabei lediglich um eine Qualifikation, mit der man Strahlenschutzbeauftragter werden kann, der dann zu bestellen ist?

Antwort:

Grundsätzlich ist beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung, mit der ionisierende Strahlung (u. a. Röntgenstrahlung) am Menschen angewendet wird, zu gewährleisten, dass ein Medizinphysik-Experte (MPE) zur Beratung hinzugezogen werden kann, soweit es die jeweilige Anwendung erfordert.


Wird die ionisierende Strahlung im Rahmen einer Behandlung (Röntgentherapie) oder einer Untersuchung mit erheblicher Exposition (Computertomographen oder Geräte zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast) am Menschen angewendet, ist ein MPE zur Mitarbeit hinzuzuziehen. Der Umfang, in dem der Medizinphysik-Experte hinzuzuziehen ist, richtet sich nach der Art und Anzahl der Untersuchungen oder Behandlungen sowie der Anzahl der eingesetzten Geräte.

Sofern es aus organisatorischen oder strahlenschutzfachlichen Gründen geboten ist, ist der MPE dann auch als weiterer Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen.