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KomNet-Wissensdatenbank

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Sporenkonzentration verschiedener Schimmelpilze im Arbeitsraum gemessen werden?

KomNet Dialog 5421

Stand: 14.12.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Schimmelpilze

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Frage:

Ich reagiere allergisch auf Schimmelpilze (laut Test bei Hautarzt). Nun musst ich in ein anderes Büro umziehen und höre von einer Kollegin, dass es dort bereits Schimmelbefall gegeben habe, und dass dieser `nur` überstrichen worden wäre (so dass zur Zeit kein Schimmel sichtbar ist). Habe ich dennoch einen Anspruch darauf, dass die Sporenkonzentration der verschiedenen Schimmelpilze in diesem Raum gemessen wird? An wen wende ich mich, wer führt die Messungen durch?

Antwort:

„Schimmelpilze“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Pilze, die als sichtbarer Schimmel auftreten. Sie sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt, dabei findet man in den verschiedenen Umweltbereichen charakteristische Artenspektren von Schimmelpilzen. Dies gilt auch für Wohnungen und Büroräume - schimmelpilzfreie Räume gibt es nicht. Das Wachstum von Schimmelpilzen wird durch eine hohe Umgebungsfeuchtigkeit und mangelnde Belüftung begünstigt. Insofern kann es zu einer Vermehrung von Schimmelpilzen in Innenräumen kommen, die ein hygienisches Problem darstellen und daher vermieden werden sollten.

Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen einen hygienisch unbedenklichen Arbeitsraum zur Verfügung stellt. Sie geben leider nicht an, ob es in Ihrem künftigen Büro nach wie vor ein Problem mit Schimmelpilzen gibt oder wie sich Ihre Schimmelpilzallergie äußert. Wenn es keine Anhaltspunkte für nennenswertes Wachstum von Schimmelpilzen in Ihrem Büro gibt und keine Hinweise auf gesundheitliche Beschwerden konkret in diesem Raum, besteht keine Veranlassung die Schimmelpilzsporenkonzentration zu messen. Sie können von Ihrem Arbeitgeber nicht verlangen, die Schimmelpilzsporenkonzentration sozusagen aus Vorsorgegründen bestimmen zu lassen.

Bei konkreten Beschwerden im Büro sollten Sie zusammen mit der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt nach der Ursache suchen und mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.


Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema „Schimmelpilze“ finden Sie beim Umweltbundesamt. Dort wird u. a. auch der "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden" angeboten.