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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss gegen Mäuse in einem Verkaufsraum unternommen werden?

KomNet Dialog 5407

Stand: 24.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Sonstige Gefährdungen und Verhaltensmaßregeln

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Frage:

In unserem Verkaufsraum haben wir viele Mäuse, deren Kot ja auch nicht gesundheitsförderlich ist. Muß der Arbeitgeber etwas unternehmen? Bislang werden nur Mausefallen aufgestellt.

Antwort:

Mäuse können in Arbeitsräumen auf keinen Fall toleriert werden. Sie können sich diesbezüglich auf § 4 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung berufen. Dort ist festgelegt, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, müssen unverzüglich beseitigt werden.


Das Aufstellen von Mausefallen reicht keinesfalls aus. Wahrscheinlich wird es notwendig sein, den Verkaufsraum grundlegend zu reinigen und die Mäuse von einem Kammerjäger bekämpfen zu lassen.


Sie sollten Ihren Arbeitgeber umgehend auf die von Ihnen festgestellten Mängel hinweisen. Unternimmt Ihr Arbeitgeber daraufhin nichts gegen die geschilderten Probleme, sollten Sie unbedingt die für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und/oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde informieren.