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Gibt es Mengenschwellen für die Einteilung eines Lagers mit Druckgasbehältern in EX-Zonen?

KomNet Dialog 43729

Stand: 03.11.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Gibt Mengenschwellen für die Einteilung eines Lagers mit Druckgasbehältern in EX-Zonen? Anders gefragt ab welcher Menge ist ein Lager mit Druckgasbehältern als EX-Zone auszuweisen?

Antwort:

Wirksame Maßnahmen des Explosionsschutzes müssen beim Umgang mit brennbaren Gasen immer ergriffen werden, unabhängig davon, ob die Ausweisung eines explosionsgefährdeten Bereiches ("Ex-Zone") Bestandteil dieser Maßnahmen ist oder durch z.B. dichte Anlagenteile und geeignete Lüftung bereits ausreichend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.


Orientierung für die Festlegung des Explosionsschutzkonzepts bietet die Beispielsammlung (DGUV-Regel 113-001), die unter 1., speziell 1.2 Gasführende Anlagen, Beispiele mit verschiedenen Randbedingungen und angepassten Explosionsschutzmaßnahmen darstellt.

Es kommt also auf die Randbedingungen des Einzelfalls und weniger auf die Lagermenge an. (Eine einzelne undichte Flasche in einem schlecht gelüfteten, kleinen Raum birgt mehr Gefahr als 10 geschlossene, dichte Flaschen in einem gut belüfteten, großen Raum). Folgt man der Beispielsammlung und stellt insbesondere die dort aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sicher, wird in den meisten Fällen die Ausweisung eine Ex-Zone (Grundlage für Maßnahmen zur Vermeidung der Zündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre) nicht nötig sein.