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Ist die Bestellung der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichend, wenn die Aufgaben im Arbeitsschutz schriftlich an die unterstellten Sifas delegiert werden oder muss jede unterstellte Sifa einzeln bestellt werden?
KomNet Dialog 44206
Stand: 11.12.2025
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frage:
In einem Betrieb mit leitender Fachkraft für Arbeitssicherheit: ist die Bestellung der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichend, wenn die Aufgaben im Arbeitsschutz schriftlich an die unterstellten Fasis delegiert werden oder muss jede unterstellte Fasi einzeln bestellt werden?
Antwort:
Eine alleinige Bestellung der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht ausreichend. Auch die unterstellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zu bestellen.
In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:
"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
1.die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
2.die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
3.die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
4.die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes."
In § 8 Absatz 2 heißt es:
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs."