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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen gelten für Warnsignale an Röntgenschränken?

KomNet Dialog 4732

Stand: 11.02.2026

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Wir sind Hersteller von Röntgenschränken. Wir bauen unsere Einrichtungen in Anlehnung an Vollschutzgeräte. Ich habe eine Frage zur Warnlampenüberwachung (Warnsignal). Ist die optische Anzeige (Warnsignal wie in der DIN 54113-1:2018-01 gefordert) eine Schutzvorrichtung, deren Fehler oder Ausfall spätestens beim nächsten Einschalten der Röntgenstrahlung erkannt wird und ein Einschalten der Strahlung verhindert wird, notwendig? Wir haben eine kontinuierliche Überwachung. Ein Ausfall des Warnsignals wird sofort erkannt und die Strahlung abgeschaltet. Unser neuer Geschäftsführer meint, dass unsere Röntgenschränke keine Warnsignale benötigen.

Antwort:

Gem. Abschnitt F. Gerätebezogener Strahlenschutz von Röntgenschränken (Seite 53) Prüfposition [T08F03] der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung (SV-RL) ist ein ausfallsicheres Warnsignal oder mehrfach vorhandene Warnsignale an der Röntgeneinrichtung bei eingeschalteter Röntgenstrahlung oder zur Anzeige der Freigabe der Röntgenstrahlung durch lageüberwachte Shutter vorgeschrieben.