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Ist für einen normalen Wasserspender mit CO2 Flasche eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen notwendig?

KomNet Dialog 44223

Stand: 26.01.2026

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Betriebsanweisung / Unterweisung (Arbeitsmittel)

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Frage:

Ist für einen normalen Wasserspender mit CO2 Flasche, der durch Besucher und Mitarbeiter eines Rathauses genutzt werden eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen für die Arbeitssicherheit notwendig?

Antwort:

Bei dem Wasserspender handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend ist nach § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.


In § 12 Absatz 2 ist zu der Betriebsanweisung nachzulesen:

"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."